Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klarheit für den Verkauf und die Reparatur Ihrer Zeitmesser in unserer Uhrmacherwerkstatt. Gültig für alle Leistungen und Verträge.
01. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Reparatur, die Wartung und den Verkauf von Uhren durch Federwerk Uhrmacher. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung unsererseits.
02. Kostenvoranschläge
Wir begutachten Ihre Uhr vorab mit höchster Präzision. Für jede geplante Uhrenreparatur erstellen wir einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Der Reparaturauftrag gilt erst als verbindlich erteilt, wenn Sie diesem Voranschlag zustimmen. Sollte sich während der Reparatur zeigen, dass weitere Arbeiten am Uhrwerk zwingend erforderlich sind, werden wir Sie vorab informieren und eine erneute Freigabe einholen.
03. Uhrenverkauf
Beim Kauf einer Uhr aus unserem Bestand garantieren wir die vollständige fachmännische Überprüfung der Mechanik vor der Übergabe.
Der Kaufpreis ist bei Übergabe der Uhr vollständig fällig. Die gelieferte Uhr bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.
04. Gewährleistung
Wir gewähren auf unsere Uhrmacherarbeiten eine Garantie von zwölf Monaten. Ausgenommen von dieser Gewährleistung sind Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Stürze oder das Eindringen von Wasser (bei nicht explizit wasserdichten Uhren) entstanden sind.
Die Haftung beschränkt sich auf den fachgerechten Umgang mit den uns anvertrauten Zeitmessern und den sachgemäßen Austausch von Werkteilen gemäß Herstellervorgaben.
Rückfragen zu den AGB?
Kontaktieren Sie uns direkt in der Uhrmacherwerkstatt.